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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf Ihre Fragen

Was ist Logopädie eigentlich?

Zusammenfassend ist die logopädische Behandlung eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Störungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, des Schluckens und der Stimme. 

Wird meine Versicherung meinen Besuch abdecken?

Die Kosten für die logopädische Behandlung werden von der Krankenversicherung übernommen, sofern die Behandlung gemäß der Heilmittelverordnung 13 durchgeführt wird. Jugendliche und Erwachsene über 18 Jahre müssen jedoch einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus 10€ pro Verordnung leisten. Bei Patienten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung werden die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Was ist eine Heilmittelverordnung (HVO13)?

Die logopädische Behandlung wird in Deutschland gemäß der Heilmittelverordnung 13 (HVO 13) durchgeführt. Diese Verordnung regelt die Leistungen der Logopädie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Wie erhalte ich ein Rezept?

Um eine logopädische Behandlung zu erhalten, muss ein ärztlicher Verordnung vorliegen. Grundsätzlich

folgende Ärzte können ein Rezept (Heilmittelverordnung 13) verordnen: Allgemeinmediziner, HNO-Arzt, Pneumologe, Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Neurologe, Psychiater.

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